Für ein sicheres Gefühl: Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Wann sind Daten wirklich sicher? Datenschutz ist für viele Unternehmen ein zentrales Thema – und nach der DSGVO ist ein Datenschutzbeauftragter oftmals sogar Pflicht. Als externer Experte auf diesem Gebiet betreue ich Sie gerne ganzheitlich zu allen Fragen rund um Ihren betrieblichen Datenschutz. Erfahren Sie hier mehr über meine Leistungen oder stellen Sie direkt eine unverbindliche Anfrage.
Was kann ich als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen tun?
EU-DSGVO, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutzgesetze der Länder – die Vorgaben zum Thema Datenschutz sind vielfältig. Als Datenschutzbeauftragter habe ich, kurz gesagt, eine entscheidende Aufgabe: Ich sorge dafür, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen an die Datensicherheit erfüllt. Im Detail können dazu ganz unterschiedliche Leistungen gehören:
Ausarbeitung und Dokumentation einer Datenschutzrichtlinie
Unterstützung beim sicheren Datentransfer
Beratung im Bereich IT-Sicherheit
Schulungen für Ihre Mitarbeiter
Prüfung der Datenschutzerklärung
... und viele mehr
Übrigens: Nicht nur Gesetze wie das BDSG und Verordnungen wie die DSGVO geben die Rahmenbedingungen für den Datenschutz vor. Ebenso fordern viele Unternehmen von ihren Partnern die Einhaltung strenger Standards. Gerne realisiere ich auch solche Vorgaben in Ihrem Betrieb.
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Externe Datenschutz-Expertise für Ihr Unternehmen
Für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern und Betriebe, in denen sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben. Sie haben die Möglichkeit, diese Aufgabe an einen externen Experten wie mich zu delegieren. Dadurch kommen Sie zu einem günstigen Preis an die Leistung eines ausgewiesenen Spezialisten. Gerne erarbeite ich ein individuelles Betreuungskonzept für Ihren Bedarf.
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Sicherheit für Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner
Als externer Datenschutzbeauftragter bürge ich mit meinem Namen für die Qualität Ihrer Datenschutzstandards, denn der Gesetzgeber sieht eine namentliche Nennung des Datenschutzbeauftragten in der Datenschutzerklärung verpflichtend vor. Das hat für Sie positive Effekte: Ihre Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner vertrauen Ihrem Unternehmen und wissen ihre Daten in guten, sicheren Händen.